Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 2015-08-20)
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
- Jörn Fritschle (im folgenden Jobcheck genannt) führt Coaching, Beratung und Training unter dem Namen Jobcheck gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (auch Klient und Coachee) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Jobcheck nicht an. Auch wenn Jobcheck in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jobcheck.
- Jobcheck erbringt seine Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.
- Jobcheck ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
§ 2 Kurse – Öffentliche Seminare/Workshops
- Bei den von Jobcheck in Prospekten und im Rahmen sonstiger Werbemaßnahmen angekündigten Seminarterminen handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorschau. Änderungen der Termine, Orte, Dauer, Inhalt und Gebühren bleiben insoweit vorbehalten.
- Unwesentliche Änderungen (z.B. Abfolge der Seminarthemen, Trainings- und Pausenzeiten) des Veranstaltungsprogramms sind Jobcheck, bzw. dem durchführenden Trainer vorbehalten, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
- Eine Seminaranmeldung erfolgt schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax). Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung, zustande. Da die Teilnehmerzahl für diese Seminare/Workshops begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Der Seminarpreis wird spätestens 21 Kalendertage vor Seminar- bzw. Workshopbeginn fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Bei mehrteiligen Seminar-/Workshopreihen wird der gesamte Betrag mit Zugang der Rechnung fällig und ist, ohne Abzug zahlbar. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Seminaren-/Workshops berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.
- Der Seminar-/Workshop-Preis schließt die Leistungen mit ein, die mit der Anmeldebestätigung genau beschrieben sind. Anreise-, eventuelle Übernachtungskosten oder sonstige damit verbundenen Kosten (z.B. Telefon, Fax, Minibar) trägt der Teilnehmer selbst.
- Mit der Anmeldebestätigung wird eine Anmeldegebühr von 50,- € pro Seminarteilnehmer fällig. Die Anmeldegebühr ist Bestandteil des Seminarpreises. Die Anmeldegebühr wird nur erstattet, wenn die entsprechende Veranstaltung aus einem Grund nicht stattfindet, den der Veranstalter zu vertreten hat.
- Die Anmeldung kann bis 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail kostenfrei widerrufen werden. Wird die Anmeldung erst innerhalb bis einschl. 14 Kalendertagen vor Seminarbeginn storniert, stellt Jobcheck 50 % der Seminarkosten in Rechnung. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von 8 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht zum Seminar, ist die volle Seminargebühr zu begleichen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Übertragung auf einen Ersatzteilnehmer, der sich gesondert anmelden muss, ist möglich.
- Jobcheck behält sich Absagen oder Verschiebungen aus wichtigen, nicht vorhersehbaren organisatorischen Gründen vor. Dies gilt z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor dem Termin), oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers.
Bei einer Absage durch Jobcheck wird versucht, den Teilnehmer auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, die Veranstaltung, zu der er umgebucht wurde, binnen zwei Wochen nach Zugang der neuen Daten kostenfrei zu stornieren. Ist eine Umbuchung nicht möglich, erhält der Teilnehmer seine bereits bezahlten Gebühren zurück, in diesem Fall auch die Anmeldegebühr. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage oder Verschiebung der Veranstaltung bestehen nur nach Maßgabe von § 10 nicht. - Die Preise für diese Dienstleistungsbereiche sind Bruttopreise, verstehen sich also einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Kurse – Inhouse – Trainings, Seminare und Beratungen
- Angebote von Jobcheck behalten für drei Monate ihre Gültigkeit.
- Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse – Trainings, Seminare, Vorträge und Beratungen können bis 10 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis fünf Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellt Jobcheck den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand unter Abzug ersparter Aufwendungen in Rechnung. Bei Absagen kürzer als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage wird die volle Veranstaltungsgebühr berechnet. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
- Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar.
- Kosten für solche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, gehen zu Lasten des
Kunden. - Jobcheck behält sich Absagen oder Verschiebungen aus wichtigen, nicht vorhersehbaren organisatorischen
Gründen vor. Dies gilt z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor dem Termin), oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage oder Verschiebung der Veranstaltung bestehen in diesen Fällen, in denen die Verschiebung oder der Ausfall nicht von Jobcheck zu vertreten ist, nicht.
§ 4 Einzelberatungen
- Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch.
- Zeit und Ort der Beratung werden von den Parteien einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich
zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. - Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Beratungssitzungen ist bis spätestens 2 Werktage
vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird
das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. - Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch
akzeptiert der Klient diese Regelung.
§ 5 Abgrenzung zur Psychotherapie
- Coaching, Beratung und Training sind keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Die von Jobcheck angebotenen Dienstleistungen basieren auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle von Jobcheck klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
- Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Das Angebot von Jobcheck ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Jobcheck dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
- Das Ergebnis einer von Jobcheck angebotenen Dienstleistung stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergehen kann.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht seitens Jobcheck die Berechtigung, unbeschadet eines von Jobcheck nachzuweisenden höheren Schadens, Jahres-Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, ebenso Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften zurückzubehalten, bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen, oder bis zu einer entsprechenden Sicherheitsleistung.
- Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
- Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
- Bei Ansprüchen gegenüber Jobcheck ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Jobcheck anerkannt.
§ 7 Vertrauliche Informationen | Datenschutz
- Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
- Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen.
- Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
§ 8 Urheberrechte
- Produkte, seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen aller Art und elektronische Trainingsmedien, die von Jobcheck stammen, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden, es sei denn dies ist zur Erreichung des Vertragszweckes unerlässlich. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 9 Mitwirkungspflicht
- Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen von Erkrankungen durch die Seminarteilnehmer.
§ 10 Haftung
- Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen des Vertrages ist auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung besteht die Berechtigung zur Nachbesserung. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
- Die von Jobcheck abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Jobcheck kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Erteilte Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt Jobcheck keine Haftung.
- Jobcheck erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
• Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den zwingenden Regelungen des Produkthaftgesetzes bleibt stets unberührt. Die Haftung wegen Schuldnerverzugs, wegen der von Jobcheck zu vertretenden Unmöglichkeit und für solche fahrlässigen Pflichtverletzungen, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Kunde vertrauen darf, ist ebenfalls nicht ausgeschlossen, allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen, sowie Übungen in Seminaren mit ähnlichem Charakter, immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit insoweit selbst die Verantwortung.
- Die Haftung wird für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen durch Jobcheck oder unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen, Leben, Gesundheit oder Körper betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
- Jobcheck übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben, soweit diese Jobcheck nicht im Vorfeld schriftlich angezeigt wurden.
§ 11 Sektenpassus
- Die angebotenen Seminare beruhen auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert Jobcheck sich entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab.
- Jobcheck erklärt, dass nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard (z. B. der „Technologie“ zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode gearbeitet wird, sondern diese vollständig ablehnt.
§ 12 Gerichtsstand
- Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind in 51674 Wiehl, Hüttenstraße 5.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Für Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen Jobcheck und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz, oder teilweise unwirksame Regelung, soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahe kommt. (Salvatorische Klausel).
- Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
- Der Vertragspartner muss eine voll geschäftsfähige natürliche Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist.
Für Teilnehmer unter 18 Jahren gilt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten als ausreichend.